Kurz-Info: Sicherheitstüren als Sonderausgaben

Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel "Wohnraumsanierung" als "Topf-Sonderausgaben" mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber EUR 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal EUR 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber EUR 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Rechtswirksame Anbringen an das Finanzamt

Anbringen (Erklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen) mittels E-Mail oder telefonisch sind vom Finanzamt mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurückzuweisen. Rechtswirksam sind sie nur per Schriftsatz, Telefax oder FinanzOnline (VwGH 25.1.2006, 2005/14/0126) sowie mündlich gem. § 85 Abs. 3 BAO. Bei telefonischen Anbringen handelt es sich lt. VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279 nämlich um kein "mündliches",

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Zwang zum Rückerstattungsverfahren der Abzugsteuer gelockert

Das BMF hat die in der DBA-EntlastungsVO (Hinweis auf Klienten-Info November 2005) vorgesehene strenge Entlastungssperre für Arbeitskräftegestellungsvergütungen an Ausländer mit VO BGBl. II Nr. 44/2006 gelockert. Demnach können derartige Vergütungen von dem in § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorgesehenen 20%igen Steuerabzug an der Quelle entlastet werden. Voraussetzung ist,

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt

Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren: :: Familienbeihilfe Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen. Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr EUR 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug EUR 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern

Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu stellen. Diese kann gemäß § 236 Abs. 2 BAO erfolgen, wenn die Einhebung der Abgabe unbillig wäre. Der unbestimmte Gesetzesbegriff "Unbilligkeit" wird in der

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Änderungen im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt

:: Verwaltungsübung - Einweisung der Vorauszahlungen Alt Enthält ein Überweisungsbeleg für selbst zu berechnende Abgaben (USt, Lohnabgaben) keinen Verwendungszweck, erfolgt die Verbuchung auf dem Finanzamtskonto auf Saldo und führt entweder zu einem Guthaben oder vermindert einen Rückstand. In der Folge kommt es aber wegen verspäteter Entrichtung dieser Abgaben zur Vorschreibung

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Managerversicherung im Zivil-, Straf- und Steuerrecht

In letzter Zeit sind wiederholt Fehlleistungen von Managern bekannt geworden, die aufgrund zivilrechtlicher Haftung für diese existenzbedrohend sein können, weil sie sich auf das gesamte Privatvermögen erstreckt. In bestimmten Fällen besteht laut Rechtsprechung auch ein Durchgriffsrecht auf in Stiftungen geparktes Vermögen. Im Folgenden sei auf die Möglichkeit einer Abfederung dieser

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Einlagensicherung bei österreichischen Kreditinstituten – Unter Bedachtnahme auf zivil-, straf- und steuerrechtliche Auswirkungen

Kreditinstitute sind gem. § 93ff BWG verpflichtet, einer Einlagen-Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes (z.B. Banken, Sparkassen, Raika etc.) anzugehören. :: Sicherungsumfang Guthaben auf Gehalts-, Pensions- und sonstigen Girokonten, Festgeldern und Sparbüchern sind pro Kreditinstitut und pro legitimiertem Einleger bis zur Höchstsumme von EUR 20.000,- bzw. EUR 18.000,- bei nicht natürlichen

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter

Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben. Sofern allen Dienstnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|
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