Steuersparcheckliste 2006 – Teil 3: Für Arbeitnehmer
- Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen bei Mehrfachversicherungen Wurden im Jahr 2003 aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage (laufendes Entgelt monatlich EUR 3.360,-) hinaus Beiträge entrichtet hat, ist ein Antrag auf Rückzahlung der PV- und KV-Beiträge bis 31. Dezember 2006 möglich. Rückerstattete Beträge sind im Jahr der Rücküberweisung einkommensteuerpflichtig. -