Sozialrechtsänderungsgesetz 2007 Formen der Frühpensionen
:: Meldevorschriften neu ab 1. Jänner 2008 Die Anmeldung von Dienstnehmern (auch von fallweise beschäftigten) kann entweder im elektronischen Wege, telefonisch oder mittels Telefax in folgenden Schritten erfolgen: Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt: Dienstgeber-Kontonummer, Name des Arbeitnehmers samt Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme. Vollständige-Anmeldung: Die noch fehlenden Daten