Dienstreise in Kombination mit anschließendem Privataufenthalt
Arbeitnehmer haben mitunter im Zuge von Dienstreisen die Möglichkeit, an die Dienstreise einen Urlaub anzuhängen. Der Rückflug wird dabei vom Arbeitgeber bezahlt (zum Teil auch für diesen vorteilhaft, da am Wochenende oftmals günstigere Flüge bezogen werden können). Der Umstand, dass an die Dienstreise ein Urlaub angehängt wird bzw. die Rückreise