Erhöhung des Kategorie-Mietzinses ab 1.9.2008
Im Mai 2008 wurde der gesetzliche Schwellenwert von 5 % überschritten und es kam daher mit 1.9.2008 zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse um 5,7 %. Gleichzeitig wurden die Mindestmietzinse (vormals Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) ebenfalls um 5,7 % angepasst. Die erhöhten Mietzinse gelten für Zinstermine ab 1.10.2008. Das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale ist