Informationsaustausch im DBA Österreich-Luxemburg erneuert
Im Zuge der Diskussion um Auskunftspflichten bzw. um die Lockerung des Bankgeheimnisses wurde Anfang Juli für das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg ein besserer und schnellerer Informationsaustausch vereinbart, welcher auch den Austausch von Bankauskünften ermöglicht. Die erhöhten Informationspflichten bestehen erst für Auskunftsersuchen ab dem Inkrafttreten und sollen nur dann ausgenutzt