Keine steuerbegünstigten Prämien für Selbstverständlichkeiten
Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen unterliegen einer begünstigten Besteuerung. Eine Diensterfindung muss aus dem Arbeitsgebiet des Dienstgebers stammen, d.h. zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehören bzw. muss ihre Entstehung durch die Tätigkeit im Unternehmen wesentlich begünstigt worden sein (z.B. kommt die Anregung zur