Kinder-Ferienlager: nun auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft absetzbar
Gerade richtig zur Ferienzeit hat eine Änderung im Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) positiv überrascht. Im Zusammenhang mit den Kosten für die Kinderbetreuung in den Ferien konnten bisher im Rahmen des jährlichen Maximalabsetzbetrags für Kinderbetreuungskosten von 2.300 EUR pro Kind lediglich die Kosten für die Betreuung, nicht aber die Kosten