Zeitnaher Grundstücksverkauf als werterhellender Umstand

Der alte Spruch „Nachher weiß man es immer besser“ gilt auch mitunter im Steuerrecht. In einem jüngst ergangenen Erkenntnis hat der VwGH (GZ 2009/15/0115 vom 24.11.2011) festgehalten, dass ein ca. dreieinhalb Jahre nach erfolgter Einbringung realisierter Verkaufspreis unter gewissen Umständen auch als relevanter Wertansatz zum Zeitpunkt der Einbringung heranzuziehen ist.

2012-02-01T01:00:00+01:00Februar 2012|

Einkommensteuerrichtlinien – Wartungserlass 2011

Wenngleich der Wartungserlass 2011 zu den EStR 2000 keine Ausführungen zur "Kapitalbesteuerung neu" enthält, so wurden doch einige Gesetzesänderungen eingearbeitet und Klarstellungen getroffen. Nachfolgend eine Übersicht. Steuerpflicht bei Übertragung von Fruchtgenussrechten ab 2012 Bis inklusive Veranlagung 2011 war die Veräußerung eines Fruchtgenussrechts nur im Rahmen der betrieblichen Einkünfte (Ausnahme bei

2012-02-01T01:00:00+01:00Februar 2012|

Übergangsregelung bei Sachbezugswerten für Dienstwohnungen läuft aus

Eine vom Arbeitgeber unentgeltlich überlassene Dienstwohnung stellt beim Arbeitnehmer im Regelfall einen sozialversicherungspflichtigen wie auch steuerpflichtigen Sachbezug dar. Kein Sachbezug ist allerdings anzunehmen, wenn die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen wird und der Arbeitnehmer seine bisherige Wohnung beibehält. Hingegen ist der Rechtsprechung des VwGH folgend ein

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Sozialversicherungswerte 2012

Die Sozialversicherungswerte für 2012 (in EUR) betragen: 2012 2011 Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,89 28,72 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 376,26 374,02 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe 564,39 561,03 Höchstbeitragsgrundlage täglich 141,00 140,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 4.230,00 4.200,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 8.460,00 8.400,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 4.935,00

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Senkung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen

Nachdem wir im Sommer (KI 08/11) eine Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen zu berichten hatten, ist es mit Wirkung zum 11.12.2011 durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank zu einer Senkung des Basiszinssatzes von 0,88% auf 0,38% gekommen. Die an den Basiszinssatz gekoppelten Jahreszinssätze stellen sich seit 11.12.2011 wie

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Berufungszinsen ab 1.1.2012

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2011 wurde für den Steuerpflichtigen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Berufungszinsen zu lukrieren. Mit 1. Jänner 2012 kommt es daher zur ausgleichenden Gerechtigkeit im Rahmen von Berufungsverfahren. Bisher und auch weiterhin kann für im Berufungswege unter Streit stehende Steuerbeträge ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gem. §

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Im Gegensatz zu Krankheitskosten können nach der Verwaltungspraxis Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z.B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerlich außergewöhnliche Belastung sind die Elemente Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit sowie wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Treu und Glauben bei kürzerer Nutzungsdauer?

Bei außerbetrieblichen Vermietungseinkünften gilt nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG die gesetzliche Vermutung einer jährlichen Abschreibung von 1,5% der Bemessungsgrundlage (entspricht einer Nutzungsdauer von 66,67 Jahren). Eine allenfalls kürzere Nutzungsdauer kann vom Steuerpflichtigen über Antrag geltend gemacht werden. In diesem Fall trifft den Steuerpflichtigen die Beweislast

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|

Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen – erforderlicher Inlandsbezug

Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sonderausgaben sind abzugsfähig, wenn sie sich auf das Inland beziehen. Wie ausgeprägt

2012-01-01T01:00:00+01:00Januar 2012|
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