Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2012
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2011 per 30.9.2012 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 EUR überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und