Änderung der Stiftungseingangssteuer bei liechtensteinischen Stiftungen ab 2014
Bei Widmungen an intransparente liechtensteinische Privatstiftungen schlug die Finanz bisher ziemlich hart zu und besteuerte das gewidmete Vermögen mit 25%, da mit Liechtenstein bisher keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe bestand. Dies hat sich nun geändert, da Anfang September das liechtensteinische Parlament grünes Licht für das Steuerabkommen zwischen Liechtenstein und Österreich