BMF-Info zum „Jobticket“
Wie bereits berichtet (Ausgabe 01/13) können Arbeitgeber seit 1.1.2013 ihren Arbeitnehmern ein steuerfreies Jobticket als zusätzlichen Anreiz zur Verfügung stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nämlich der Arbeitgeber die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer übernehmen, wobei hierfür vom Arbeitnehmer kein Sachbezug versteuert werden muss.