Beginn der Vermietungsabsicht ist relevant für den Werbungskostenabzug
Die Einkünfteermittlung aus Vermietung und Verpachtung erfolgt nach dem Prinzip der Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten. Unter dem Begriff der Werbungskosten sind alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Vermietung stehen absetzbar. Hierzu zählen z.B. üblicherweise die Absetzung für die Abnutzung (AfA), Betriebskosten, Finanzierungszinsen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Fallen bereits