Steuerreform kompakt I – Tarifreform und Erleichterungen
Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 EUR steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. EUR. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 EUR