Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2015
Am 30. September 2016 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2015 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Zulässigkeit und leitet diesen an den zuständigen Mitgliedstaat weiter. Eine Vorlage der Originalbelege