Der VwGH zur Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage
Wie zuletzt in der KI 05/20 berichtet, werden aufgrund der besseren Datenübermittlung zwischen Finanzamt und Sozialversicherungsanstalt Gewinnausschüttungen für GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer in die GSVG-Beitragsgrundlage nach § 25 Abs. 1 GSVG miteinbezogen. Folgende Daten aus der Kapitalertragsteueranmeldung werden der SVS elektronisch vom Finanzamt zur Verfügung gestellt: Sozialversicherungsnummer des GSVG-pflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführers, Name des