Über Christoph Sparr

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Mehr Details zur Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel

Durch einen Ministerialentwurf Mitte März sind neue Details zur geplanten Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel bekannt geworden (siehe dazu auch Beitrag aus dem Februar 2026). Klar ist, dass ab 1. Juli der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens beizutragen.

2026-04-01T01:00:00+02:00April 2026|

Depotübertragung kann zur fiktiven Veräußerung führen

Depotentnahmen sowie Depotübertragungen können grundsätzlich zur Steuerpflicht führen, da § 27 Abs. 6 EStG hierfür fiktive Veräußerungstatbestände vorsieht. Es kommt dann zur Realisierung i.S.d. Besteuerung der Kursgewinne und Anpassung der Anschaffungskosten nach dem Realisierungsvorgang. Davon besteht jedoch die Ausnahme, wenn die Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen erfolgt und auch

2026-04-01T01:00:00+02:00April 2026|

Doppelte Haushaltsführung und Familienwohnsitz – Werbungskosten und Pendlerverordnung

Das BFG hatte sich in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2025 (GZ RV/7104120/2024) mit der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sowie der Abzugsfähigkeit von Kosten für Familienheimfahrten auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein "Familienwohnsitz" bzw. ein "eigener Hausstand" vorliegt. Grundsätzlich können nach § 20 Abs. 1

2026-04-01T01:00:00+02:00April 2026|

Betriebsstättenrisiko durch Homeoffice deutlich gesunken

Die wachsende Mobilität von Arbeitnehmern und nicht zuletzt die stärkere Nutzung des Homeoffice nach der COVID-19 Pandemie hat zum Teil zum Risiko geführt, dass Unternehmen eine Betriebsstätte durch das Arbeiten ihrer Mitarbeiter im Homeoffice begründen können. Das Update des OECD Musterkommentars Ende 2025 wie auch eine dazu ergangene Information des

2026-03-01T01:00:00+01:00März 2026|

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerungsverlust

Eine in der Praxis sehr wesentliche Steuerbefreiung ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung: Bei einer Veräußerung von Eigenheimen (Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen) oder Eigentumswohnungen, die bisher als Hauptwohnsitz gedient haben, bleibt der Veräußerungserlös grundsätzlich steuerfrei. Die dahinterstehende Überlegung ist, dass der Erlös ungeschmälert für den Kauf eines neuen Hauptwohnsitzes

2026-03-01T01:00:00+01:00März 2026|

Keine Hälftesteuersatzbegünstigung bei Wiederaufnahme einer betrieblichen Tätigkeit

Die Hälftesteuersatzbegünstigung bei Betriebsveräußerungen oder -aufgaben kann unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, etwa wenn die Betriebsveräußerung durch den Tod des Steuerpflichtigen hervorgerufen wird oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung vorliegt. Überdies kann die Begünstigung gem. § 37 Abs. 5 EStG zur Anwendung gelangen, wenn der Steuerpflichtige das

2026-03-01T01:00:00+01:00März 2026|

Abbruchkosten eines Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung?

Eine Steuerpflichtige wollte Abbruchkosten für ein Gebäude als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Gebäude war ihr ehemaliges Elternhaus, das nach dem Tod des Vaters wegen umfassender Asbestbelastung abgerissen wurde. Sie begründete ihren Antrag damit, dass sie das Haus ursprünglich sanieren und vermieten wollte, was aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch Asbest

2026-03-01T01:00:00+01:00März 2026|

Kurz-Info: Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel sinkt

Ende Jänner wurde vom Ministerrat die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % ab 1.7.2026 beschlossen. Die Liste der begünstigt besteuerten Lebensmittel war lange Gegenstand von Diskussionen und Spekulationen. Der reduzierte Steuersatz von 4,9 % (statt 10 %) gilt der Regierung folgend für eine Auswahl von Grundnahrungsmitteln, die von allen regelmäßig

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|

Wichtiges aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025

Das BMF hat Mitte Dezember 2025 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 (BMF vom 18.12.2025, 2025-0.951.634, BMF-AV 2025/182) veröffentlicht. Wie gewohnt wurden durch den Erlass gesetzliche Änderungen, höchstgerichtliche Entscheidungen usw. in die Richtlinien eingearbeitet. Ausgewählte Themen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. (Erhöhter) Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag Der jährliche Verkehrsabsetzbetrag beträgt ab 2026 496 €.

2026-02-01T01:00:00+01:00Februar 2026|
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