Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Zinserhöhungen per 6.10. 2000 Der Zinssatz für die Stundung von Abgabenschulden liegt bei Stundungszinsen 4% über dem Diskontsatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen bei Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden 1% über dem Diskontsatz (§ 212 a Abs. 9). Der Diskontsatz wurde per 1. 1. 1999 durch den Basiszinssatz