Verzinsung von Steuerrückständen und Steuerguthaben
Anspruchsverzinsung 1. Anwendungsbereich Die Verzinsung gilt hautpsächlich nur für Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (einschließlich Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer. Differenzbeträge sind im Wesentlichen Nachforderungen und Gutschriften. Zinsenrelevante Differenzbeträge können sich insbesondere ergeben aus: erstmaligen Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-) Festsetzungen, Änderungen von Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheiden Aufhebungen von Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheiden Derartige Differenzbeträge ergeben sich i. d. R. durch Gegenüberstellung der