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Lohnzettel Neu ab 1.Jänner 2003

Das Formular L 16 wurde im Zuge der Umstellung auf die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wie folgt neu gestaltet: :: Zusammenfassung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Daten :: Unterjährige Ausstellung bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Jahres bis 15. des Folgemonats ist zwingend. :: Zeitraumkonforme Ausstellung, wenn mehrere Dienstverhältnisse beim

2003-02-01T01:00:00+01:00Februar 2003|

Sachbezüge von Arbeitnehmern im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Gesetzliche Grundlagen:: Steuerrecht Gemäß § 15 Abs. 2 EStG sind geldwerte Vorteile (z.B. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von KFZ zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. In § 3 Abs. 1 und § 26 EStG sind die steuerfreien Sachbezüge angeführt. Für Zwecke

2003-02-01T01:00:00+01:00Februar 2003|

Wichtige Neuerungen 2003 im Überblick

1. Jänner Abfertigung Neu – Betriebliche Mitarbeitervorsorge Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für alle GSVG Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung Mindestbeitragsgrundlage in Krankenversicherung reduziert auf EUR 537,78 p.m. Beitragsgrundlage Unfallversicherung erhöht auf EUR 15.198,91 DBAmit Deutschland Einziger Prüfungsvorgang für alle lohnabhängigen Abgaben Lohnzettel Neu Zusätzliche Angaben in allen Rechnungen (UID-Nummer

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Erläuterung zu einzelnen Neuerungen ab 2003

1. Änderungen für Gewerbetreibende in der Sozialversicherung1.1. Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung Zwecks Beseitigung der Ungleichheit zwischen ASVG- und GSVG-Krankenversicherungsbeiträgen wird die Mindestbeitragsgrundlage im GSVG von EUR 1.045,63 p.m. auf EUR 537,78 p.m. reduziert. Damit vermindert sich bei dem ohnedies höchsten Satz in der Krankenversicherung der Gewerbetreibenden von 8,9

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Meldeverpflichtung für bestimmte Honorarzahlungen gemäß § 109 a EStG

Für taxativ angeführte Honorarzahlungen außerhalb eines Dienstverhältnisses, die nach dem 1. Jänner 2002 von Unternehmen geleistet werden, sind nach Ende des Kalenderjahres Mitteilungen an das Finanzamt zu übersenden. Dies trifft erstmals im Jahre 2003 für Zahlungen im Jahre 2002 zu. :: Mitteilungsverpflichtete Unternehmen im Sinne des § 2 UStG (auch

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Ausbau der dritten Säule der Altersvorsorge

Nachdem die (morsche) erste Säule der staatlichen Altersvorsorge in Form des Umlageverfahrens mit eher untauglichen Mitteln durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz in Form von ausschließlich Arbeitgeberbeiträgen zu stützen versucht worden ist und dem System der Altersvorsorge offenbar das Wasser bereits bis zum Hals steht, wurde im Zuge des Hochwasseropferentschädigungsgesetzes die dritte

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Lockangebot des Fiskus für den Übergang zur Abfertigung Neu bereits ab 2003

Durch den Vorzieheffekt der möglichen steuerfreien Vollauflösung bestehender Abfertigungsrückstellungen bzw. steuerfreier Beträge bereits im Jahre 2002, ist der Übertragungsbetrag an die MV-Kasse bereits im Jahre 2003 in voller Höhe steuerlich verteilt auf 5 Jahre absetzbar. :: Rechtliche Situation § 47 Abs. 3 BMVG regelt die bis 31. Dezember 2012 befristete

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Umsatzsteuer – Identifikationsnummer als Rechnungsbestandteil

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als RechnungsbestandteilDie Richtlinie 2001/115/EG vom 20. Dezember 2001 verlangt den Ausweis der UID-Nummer in Rechnungen. Diese Bestimmung ist bis 1. Jänner 2004 in nationales Recht umzusetzen. Österreich war eifrig und hat diese Regelung bereits im zweiten Abgabenänderungsgesetz 2002 wie folgt geregelt: :: Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger Zu

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|

Die aktuelle österreichische Zinsenlandschaft

Durch das seit 1. August 2002 geltende Zinsrechtsänderungsgesetz kommt es auch zu einer Änderung von gesetzlichen Zinssätzen. Die folgenden Zinssätze sind auf das Kalenderjahr bezogen. Bankenzinssätze ab 9. November 2001 Basiszinssatz (früher Diskontsatz) 2,75% Referenzzinssatz (früher Lombardsatz) 4,50% Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25% Einlagefazilität 2,25% Gesetzliche Zinssätze Allgemeiner Zinssatz 4,00% Seit 1. August

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|

Steuerbegünstigungen für Investitionen Forschung und Bildung im Überblick

Durch das Anfang 2002 beschlossene Konjunkturbelebungspaket und das kürzlich beschlossene Hochwasseropferentschädigungsgesetz entstand zu den bereits bisher geltenden Steuerbegünstigungen ein unübersichtliches Geflecht von Bestimmungen. Im Folgenden wird versucht, die geltenden Abschreibungsformen, Freibeträge und Prämien systematisch darzustellen. Zwecks leichterer Auffindung der Gesetzesstellen sind die Paragraphen des Einkommenssteuergesetzes angeführt. 1.) Absetzung für Abnutzung::

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|
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