Sachbezüge von Arbeitnehmern im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Gesetzliche Grundlagen:: Steuerrecht Gemäß § 15 Abs. 2 EStG sind geldwerte Vorteile (z.B. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von KFZ zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. In § 3 Abs. 1 und § 26 EStG sind die steuerfreien Sachbezüge angeführt. Für Zwecke