Vermeidung von Beiträgen zur Pensionspflichtversicherung, die zu keiner Pensionserhöhung mehr führen
Paradigmenwechsel bei der Auslegung der Ausnahmebestimmung über die Befreiung von der Pensionsversicherung aus Altersgründen für „Neue Selbstständige“GesetzeslageGemäß § 273 Abs. 8 GSVG sind Personen, die am 1. Jänner 1998 das 57. (Männer) bzw. 55. (Frauen) Lebensjahr erreicht haben, von der Pensionspflichtversicherung ausgenommen. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Personen, die