Kurz-Info: Nachtrag zur Meldepflicht (Ende Jänner bzw. Februar)
Lt. Info BMF v. 11. 11. 2003 (kein Faschingscherz!) besteht doppelte Meldepflicht für Bezüge von Freien Dienstnehmern, sowohl mit Formular E18 als auch L1.
Lt. Info BMF v. 11. 11. 2003 (kein Faschingscherz!) besteht doppelte Meldepflicht für Bezüge von Freien Dienstnehmern, sowohl mit Formular E18 als auch L1.
LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen müssen im Rahmen der kilometerabhängigen Maut je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn oder Schnellstraßen-Kilometer bezahlen. Durchschnittlich beträgt die Maut damit 22 Cent. Ein Berechnungsprogramm zur Kalkulation der Maut finden Sie unter der Internetadresse www.go-maut.at, sonstige Informationen erhalten Sie
Meldepflicht für Honorare gem. § 109a EStG ab 01.01.2002 Siehe dazu http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm dann Aktuelles Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (zB Vereine, Stiftungen) haben ab 2002 bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses an sie erbracht werden, bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres, erstmals bis Ende Jänner 2003, bei
Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuergesetz:: Befristete Befreiung von Sparbuchschenkungen unter Lebenden Die bereits zweimal verlängerte diesbezügliche Befreiung dürfte nun endgültig am 31. Dezember 2003 auslaufen. In unbegrenzter Höhe gilt sie für Personen der Steuerklasse I bis IV, für die Steuerklasse V besteht ein Freibetrag von EUR 100.000,-. Nähere Erläuterungen sind der Klienten-Info
Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten. Zu den Ausführungen in der Klienten-Info Jänner 2003 wird folgendes ergänzt::: Form der Erklärung durch den EmpfängerGrundsätzlich sind die Online-Mitteilungen vom
Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil ? Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Unternehmer bei einem gemischt genutzten Gebäude (private und unternehmerische Nutzung) die gesamte Vorsteuer in Abzug bringen. Das gilt sogar für den privat genutzten Gebäudeteil. Nach diesem EuGH-Urteil ist bei einem gemischt genutzten Gebäude der gesamte
Steuerberechnung für Dienstnehmer in Österreich Auf der Homepage des Finanzministeriums können Sie die Nettobezüge berechnen. Außerdem können sie die Höhe der Lohnnebenkosten berechnen. http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerberechnung/BruttoNettoColor.htm
Das Umsatzsteuergesetz eröffnet vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Wahlmöglichkeit, ab 1. Oktober 2003 zwischen der Entrichtung der EUSt an die Zollbehörde mit nachträglicher Geltendmachung als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung oder der unbaren Direktverrechnung mit dem Finanzamt in der Umsatzsteuervoranmeldung.Voraussetzungen für die unbare Direktverrechnung Die EUSt-Schuld muss nach Artikel 201 Zollkodex entstanden sein.
Bezüglich der neuen Merkmale der laufenden Rechnungsnummerierung wird im Umsatzsteuerprotokoll 2003 folgendes klargestellt:GrundsatzGemäß § 11 UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmern. Rechnungen von Ärzten an Patienten müssen daher nicht alle diese Merkmale aufweisen. Besonderheiten für Rechnungen bei ÄrztenHier ist
Durch eine Totalreform der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Budgetbegleitgesetz 2003 kommt es ab 1. April 2003 zur Beseitigung der Diskriminierung ausländischer Kapitaleinkünfte. Da eine besondere Anrechnungsbestimmung für ausländische Quellensteuern nicht ins Gesetz aufgenommen worden ist, erfolgt nunmehr eine konkrete Regelung in der Auslands-KEST-Verordnung 2003 vom 29. August 2003. Besteuerung