Hausdurchsuchung im Finanzstrafverfahren
Hausdurchsuchungen als finanzstrafrechtliche Verfolgungshandlung Im Rahmen einer finanzstrafrechtlichen Strafverfolgung ist u. a. das Zwangsmittel der Hausdurchsuchung vorgesehen. Dieses Zwangsmittel im Rahmen des Untersuchungsverfahrens kann im verwaltungsbehördlichen wie im gerichtlichen Strafverfahren gleichermaßen eingesetzt werden. Unter Hausdurchsuchungen versteht man gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG bzw. § 139 Abs. 1 StPO Durchsuchungen