Über Christoph Sparr

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EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer

Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten. Körperschaftssteuersysteme und AnteilseignerbesteuerungDie Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten "klassischen" System

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Europa AG (SE) als neue Rechtsform ab Oktober 2004

In Entsprechung der Verordnung EG Nr. 215/2001 vom 8. Oktober 2001 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 in Vorbereitung, durch welches die Europäische Gesellschaft "SE" (sozietas europaea) ins österreichische Gesellschaftsrecht Eingang findet. Weiters kommt es zu Deregulierungsmaßnahmen im Aktienrecht, Änderungen im Firmenbuch-, Rechtspfleger- und Gerichtsgebührengesetz. Änderungen im Überblick:: Vereinfachung bei der Gründung

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Steuerreform 2005 – die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Am 23. März 2004 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2005 beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Einkommensteuer-, das Körperschaftsteuer- und das Finanzstrafgesetz.Lohn- und Einkommensteuer:: Tarifreform Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind Bruttojahreseinkommen von EUR 15.770,- (2004: EUR 14.500,-) und bei Pensionisten von EUR 13.500,- (2004: EUR 12.500,-) steuerfrei -

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004

Umsatzsteuer:: Wohnungsmiete Bei Vermietung eines Grundstücks besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer frei zu belassen, ohne die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu verlieren. Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung mittels Formular U 46 dem eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Organisationsnummer bzw. Legitimationskartennummer betreffend den Diplomatenstatus) beizulegen sind, sowie die Angabe der

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Änderungen bei den Kammerumlagen ab 1.1.2004

Bei der KU 1 ändert sich die Bemessungsgrundlage infolge der Ausweitung des Reverse-Charge-System bei der Umsatzsteuer und bei der KU 2 (DZ) gelten neue Beitragssätze und ein Befreiungsgrund für über 60jährige Dienstnehmer. Kammerumlage 1:: Bemessungsgrundlage Vorsteuerbeträge (ausgenommen bei Geschäftsveräußerung) + Einfuhrumsatzsteuer (bei Importen aus nicht EU-Ländern) Neu ab 1. Jänner

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor ab 1.1.2004

Infolge Abschaffung der Verordnung Nr. 800/1974 (umsatzsteuerfreie Lieferung und sonstige Leistung ausländischer Unternehmer in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen) mit Ausnahme für Werklieferungen, Bauleistungen und Lieferungen im Reihengeschäft mit 3 Unternehmen, sowie der Ausweitung des Reverse-Charge-System ab 1. Jänner 2004, kann es für inländische Leistungsempfänger bei Lieferungen ausländischer Unternehmen in Österreich

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Kurz-Info: Widmung einer Zahlung

Wurde bei einer Zahlung an das Finanzamt irrtümlich die Widmung unterlassen, kann künftig innerhalb von drei Monaten diese nachgeholt werden. Eine fehlende Widmung (z.B. Umsatzsteuer, lohnabhängige Abgaben etc.) würde sonst auf Saldo gehen und unter Umständen Zahlungsverzug auslösen.

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Verjährung im Abgabenrecht

Oft erhält der Staatsbürger den Eindruck vermittelt, dass bei den Behörden die Zeit keine Rolle spielt. Aber gerade das zeitliche Moment wirkt sich manchmal, aber doch selten, zu seinem Vorteil aus, weil das Rechtsinstitut der Verjährung zuschlägt. Diese dient einerseits der Rechtssicherheit, andererseits kann in ihr auch ein Ansporn für

2004-04-09T01:00:00+02:00April 2004|

Das reverse – charge – System in der Umsatzsteuer

Wenn Sie als Unternehmer bestimmte Leistungen aus dem Ausland beziehen, müssen Sie die Umsatzsteuer des ausländischen Lieferanten berechnen und abführen. So will es jedenfalls das reverse – charge - System. In der Regel muss ein Unternehmer die auf seine Leistung entfallende österreichische Umsatzsteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen

2004-04-06T01:00:00+02:00April 2004|
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