Entfall der KESt-Freiheit für die Wertsteigerung von Zertifikaten ab 31. Juli 2005
Die in der Klienten-Info Juli 2005 aufgezeigte Unklarheit betreffend die Besteuerung von Zertifikaten hat das BMF in den Aussendungen vom 17. Juni bzw. 1. August 2005 nunmehr wie folgt beseitigt: Für den Ertrag (Wertsteigerung) jedes ab dem 1. August 2005 emittierten Zertifikates fällt bis zur Tilgung 25% KESt an. Für