Über Christoph Sparr

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Christoph Sparr, 2029 Blog Beiträge geschrieben.

Aktuelle Lehrlingsförderung

Mit 1. September 2005 hat die Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS begonnen. Um in den Genuss der Lehrlingsprämie idHv. EUR 400,- monatlich im ersten, EUR 200,- im zweiten und EUR 100,- im dritten Lehrjahrzu kommen, ist folgendes zu beachten: Rechtzeitige Kontaktaufnahme des Jugendlichen und des Betriebes mit dem AMS

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Tagesgeld bei Berufs- und Geschäftsreisen

In der Klienten-Info 9/2005 wurde ausgeführt, dass dieses nur bei Übernachtung (so lt. UFS und VwGH) möglich ist. Die EStR Rz.1378 i.V.m. LStR Rz. 311 sehen diese Restriktion (noch) nicht vor. Es ist zu erwarten, dass bei einer Betriebsprüfung diese Rechtsauslegung daher nicht zur Anwendung gelangt. In einem Berufungsverfahren ist

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

30.000 Kilometer-Grenze für steuerfreies KM-Geld auch bei Dienstreisen?

Bisher war das steuerfreie KM-Geld nur bei Berufs- und Geschäftsreisen mit einer jährlichen Kilometerleistung von 30.000 begrenzt, wobei bei Geschäftsreisen nach Überschreitung dieser Grenze, insgesamt nur die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sind. Rechtsprechung und Verwaltung gehen nun bei Dienstreisen unterschiedlicheWege.:: VerwaltungLaut Rz 713 LStR 2002 können KM-Gelder in der

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Welche Fahrzeuge unter die SachbezugsVO fallen

Im LStR-Wartungserlass 2005 wird zu den Sachbezugswerten folgendes klar gestellt: Für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeuges ist nur bei mehrspurigen KFZ (PKW, Kombi) und Motorrädern ein Sachbezugswert anzusetzen, nicht aber bei Mopeds, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Rz 174a LStR). Für die Privatnutzung eines Garagenplatzes ist nur dann ein Sachbezugswert

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte 2005

Ähnlich wie im Jahre 2002 (Klienten-Info Sept. 2002) bestehen auch für2005 entsprechende steuerliche Begünstigungen wie folgt: Verspätungs- sowie Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn spätestens 2 Monate nach Eintritt der Katastrophe die versäumten Maßnahen nachgeholt werden, bzw. ein Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wird. Ersatzbeschaffungen im betrieblichen Bereich in der Zeit vom 1. Juli

2005-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2005|

Neuerungen gemäß Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005

Einkommensteuergesetz:: Steuerbegünstigung für Auftragsforschung ab 1. Jänner2005Der Forschungsfreibetrag und die Forschungsprämie stehen auch für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung zu, wodurch diese Steuerbegünstigung auch für Klein- und Mittelbetriebe anwendbar ist. Betroffen sind nur Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen wie: Universitäten und Forschungseinrichtungen (WIFO oder IHS), die selbst keine steuerliche

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|

Änderung des BMVG ab 1. Juli 2005

Wie schon in der Klienten-Info April 2005 angekündigt, wurde mit dem BGBl I 2005/36 die Zwangszuweisung zu einer Mitarbeitervorsorgekasse eingeführt und dem Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit eröffnet die MVK-Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen monatlich odereinmal jährlich zu entrichten.ZwangszuweisungHat der Arbeitgeber nicht innerhalb von 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses des ersten Arbeitnehmers,

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|

Unterschiedliche Höhe bei den steuerfreien Reisekostenersätzen und der Geltendmachung von Reisekosten

Dass alle Steuerpflichtigen gleich sind, manche aber gleicher, erhellt wieder einmal mehr aus der unterschiedlichen Höhe der Reisekostenersätze bzw. der Absetzbarkeit je nachdem, ob es sich um Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit handelt und welche Tätigkeitausgeübt wird. :: Dienstreise § 26 Z 4 EStG, Rz 699 ff LStREine

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|

Pauschale Reisevergütungen an freie Dienstnehmer

Derartige Vergütungen (Km-Gelder, Tages- / Nächtigungsgelder) unterliegen bei freien Dienstnehmern lt. VwGH 15.3.2005, 2001/08/0176 der Sozialversicherungspflicht, weil lt. ASVG nur Ersätze von tatsächlichen - durch Belege nachgewiesene - Auslagen beitragsfrei sind. Diese Rechtsauslegung gilt grundsätzlich für die Vergangenheit. Um Aufrollungen zu vermeiden, konzediert die Sozialversicherung deren Anwendung erst ab Veröffentlichung

2005-09-01T01:00:00+02:00September 2005|
Nach oben