Über Christoph Sparr

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Kurz-Info: Keine Sachbezugsbesteuerung, wenn das Firmenauto nachweislich nicht privat genutzt wird

Nutzt ein Arbeitnehmer ein Firmenauto für private Fahrten (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz!) muss idR dafür ein Sachbezug versteuert werden. Der VwGH (15.11.2005, 2002/14/0143) hat nun entschieden, dass ein Sachbezug nicht zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer nur die Möglichkeit der privaten Nutzung hat, davon aber nachweislich keinen Gebrauch

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|

Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter

Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben. Sofern allen Dienstnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|

Fallfrist 30. Juni 2006: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2005

Ausländische Unternehmer können für im Inland bezahlte Vorsteuern und inländische Unternehmer für im Ausland bezahlte Vorsteuern um Erstattung ansuchen. Dieses Verfahren ist mittlerweile zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts mutiert. Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer :: Erstattungsberechtigte Unternehmer, die keine Umsätze im Inland erzielen, nur steuerfreie Güter- und Personenbeförderungen

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf inländische KESt und Quellensteuer- Rückerstattung

Die ausländische QSt von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen kann durch die inländische Depotbank bis maximal 15% der Bruttodividende auf die inländische KESt angerechnet werden. Kommt es zu keiner Anrechnung durch die inländische Bank, weil die Kapitalerträge z.B. durch eine ausländische Bank zufließen, kann sie im Veranlagungsverfahren beantragt werden. Da durch die Begrenzung

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Steuerpauschalierungen im Überblick

Pauschalierungen gibt es bei der Gewinn- und der Vorsteuerermittlung. Der Gewinn kann entweder direkt pauschal errechnet werden, oder es sind für Betriebsausgaben oder Werbungskosten pauschale Ermittlungsmethoden vorgesehen. Rechtliche Grundlagen In den §§ 17 EStG und 14 UStG sind die Grundsätze für die Basispauschalierung und die Verordnungsermächtigung für Branchenpauschalierungen festgelegt. Weiters

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Steuerliche Begünstigung von Auftragsforschung für Klein- und Mittelbetriebe

:: Zielsetzung KMU waren bisher von den steuerlichen Begünstigungen im Forschungsbereich häufig ausgeschlossen, wenn das wesentliche Merkmal der eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nicht erfüllt wurde. Durch das Wachstums- und BeschäftigungsG 2005 wurde die steuerliche Forschungsförderung ausgedehnt, indem Aufwendungen/Ausgaben für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung begrenzt steuerwirksam geltend gemacht

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Steuerliche Folgen der entgeltlichen Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes

In der Praxis kommt es häufig vor, dass bei Grundstücken eine Belastung oder Veräußerung an die Zustimmung einer anderen Person gebunden ist (Belastungs- oder Veräußerungsverbot). Gilt ein potentieller Käufer oder der Eigentümer dem Begünstigten seinen Verzicht auf das Belastungs- oder Veräußerungsverbot ab, ist diese entgeltliche Aufgabe nach § 29 Z

2006-05-01T01:00:00+02:00Mai 2006|

Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Zur Vermeidung der prohibitiven Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, denen Lohnsteuer oder Abzugsteuer vom Bruttobetrag abgezogen wird, besteht für Lohnempfänger ab 2005 die Möglichkeit mittels Formular E 7a einen Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung bei beschränkter Steuerpflicht - innerhalb von 5 Jahren - zu stellen. In diesem Fall können Sonderausgaben und Werbungskosten geltend gemacht

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|

Steuer- und verwaltungsrechtliche Folgen bei Weitergabe oder Erbschaft von noch nicht identifizierten Sparbüchern

Seit November 2000 dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden und seit 1. Juli 2002 ist die Weitergabe solcher Sparbücher verboten. Auf Grund des Bankwesengesetzes gibt es nur mehr Namens- und Losungswort-Sparbücher. Als "Auslaufmodell" existiert allerdings noch das alte anonyme Sparbuch, lautend auf Überbringer, bei dem die Identität des Kunden

2006-04-01T01:00:00+02:00April 2006|
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