Über Christoph Sparr

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Neues aus dem 1. EStR-Wartungserlass 2006

Forschungs- und Bildungsfreibetrag Wurde in der Steuererklärung der Ausweis in der betreffenden KZ irrtümlich unterlassen, reicht es zur Berichtigung aus, dem Finanzamt den einzutragenden Betrag bekannt zu geben. Die Abgabe einer berichtigten Steuererklärung ist nicht erforderlich. Kilometergeld Rz. 1571 Nunmehr kann für PKW und Kombi auch im Rahmen der Betriebsausgaben

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Neue Bilanzierungspflichten und deren steuerliche Auswirkungen ab 1. Jänner 2007

Handelsrecht-Unternehmensgesetzbuch Gem. § 189 UGB (derzeit noch HGB) besteht ab 1. Jänner 2007 neben den Kapitalgesellschaften auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei Überschreiten der Umsatzerlöse von EUR 400.000,– in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, ab dem zweitfolgenden Jahr oder bei Überschreiten dieses Schwellenwertes um mindestens die Hälfte, ab dem Folgejahr Bilanzierungspflicht und

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Verlängerung der Lehrstellenförderung bis Mitte 2007

Wie in der Klienten-Info August 2006 bereits angekündigt, wurde die Förderung durch das AMS, der sogenannte "Blum-Bonus" bis Ende des Schuljahres 2006/2007 (lt. Schulzeitgesetz) verlängert. Unternehmen, die zusätzliche Lehrstellen schaffen, erhalten pro Lehrling und Monat im 1. Lehrjahr EUR 400,-, im 2. Lj. EUR 200,- und im 3. Lj. EUR

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Erhöhung der Zwangsstrafen bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses 2005 von Kapitalgesellschaften binnen 9 Monaten

:: Zitierhinweis Mit dem Gesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen HRÄG BGBl I Nr. 120/2005 erfolgte die Novellierung des Handelsgesetzbuches mit dessen Umbenennung in Unternehmensgesetzbuch - UGB mit Wirkung ab 1. Jänner 2007. Im Rechtsinformationssystem des Bundes (http://ris.bka.gv.at) führt daher die Bezeichnung UGB noch zu 0 Dokumenten; diese erscheinen

2006-09-01T01:00:00+02:00September 2006|

Änderungen im Wohnrecht ab 1. Oktober 2006

Die Wohnrechtsnovelle 2006 - WRN 2006, mit der das Mietrechts-, Wohnungseigentums-, Landpacht- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, tritt am 1.Oktober 2006 in Kraft und enthält folgende wesentliche Änderungen: :: Mietrechtsgesetz Ertragssteuerabgeltung bei Hauptmietzinsreserve Laut § 20 Abs. 2 wird der Ausgabenposten zur Minderung der Hauptmietzinsreserve, der bis 2004 40% betragen hatte

2006-09-01T01:00:00+02:00September 2006|

Vor Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Grundstücksübergang oder deren gänzliche Abschaffung?

Im Artikel "Grundstücksübergang im Steuerrecht" in der Klienten-Info Februar 2006 wurde unter Pkt. 2 darauf hingewiesen, dass bei ausländischen Grundstücken als Bemessungsgrundlage nicht der 3-fache Einheitswert, sondern der gemeine Wert heranzuziehen ist. Nun prüft der VfGH, ob hier nicht unsachliche Belastungsunterschiede vorliegen und führt noch weitere Verzerrungen wie folgt an:

2006-09-01T01:00:00+02:00September 2006|

Ende der steuerfreien Eigenwerbung laut VwGH

Entgegen ständiger bisheriger Rechtsprechung vollzieht der VwGH 2005/17/0053 vom 22. Februar 2006 eine Judikaturwende und weitet die Werbeabgabe auf Eigenwerbung aus, obwohl im Durchführungserlass AÖFV Nr. 121/2000 ausdrücklich erwähnt ist, dass Eigenwerbung nicht der Werbeabgabe unterliegt. Auch laut VfGH B 171/02 unterliegt die Werbung, die der Werbeinteressent ohne Einschaltung Dritter

2006-09-01T01:00:00+02:00September 2006|

Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld in Höhe von EUR 14,53 / Tag wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. Es wird nur für ein Kind gewährt (Ausnahme: Mehrlingsgeburten, bei denen sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50% erhöht). Kommt in den 36 Monaten ein

2006-09-01T01:00:00+02:00September 2006|

Das KMU-Förderungsgesetz 2006 ab 1. Jänner 2007

Am 23. Mai 2006 wurde das KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG) im Nationalrat beschlossen, womit das EStG und das UStG abgeändert werden, mit dem Ziel steuerliche Begünstigungen für Einnahmen-Ausgabenrechner (einschließlich Freiberufler) zu schaffen. Für gewerbliche Unternehmer darf der Jahresumsatz EUR 400.000,- nicht überschreiten. Die Begünstigungen umfassen: Freibetrag für Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter, Verlustvortrag

2006-09-01T01:00:00+02:00September 2006|

Steuerliche Förderung von Forschung / Aus- und Fortbildung

Im Folgenden seien die gesetzlichen Grundlagen der Förderungen von Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Bildung (Freibeträge FB, bzw. Prämien P), deren Geltendmachung sowie Wechselwirkungen im Überblick dargestellt. Die zit. §§ betreffen das EStG. Die bei den betrieblichen Einkünften gewinnmindernd berücksichtigten FB müssen in den Steuererklärungen bei den betreffenden Kennzahlen (KZ)

2006-08-01T01:00:00+02:00August 2006|
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