Aufteilung der Pensionsversicherungs – Beitragsgrundlagen für die Zeit der Kindererziehung
Seit 1. Jänner 2005 können Eltern das sogenannte Pensionssplitting in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: Das Kind ist nach dem 31. Dezember 2004 geboren und unter 7 Jahre alt. Beide Eltern waren am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt. Keiner der Elternteile hat bereits einen Pensionsanspruch erworben. Unter die