Eintritt der Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung
In der Klienten-Info Februar 2006 wurde bereits auf diese Buchführungspflicht mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 hingewiesen. Im USt-Protokoll 2005 wird klar gestellt, dass die USt-Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG (Antiquitäten- und KFZ-Handel) nicht für die Ermittlung der Buchführungsgrenzen gem. § 125 BAO in Frage kommt. Maßgebend sind