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Eintritt der Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung

In der Klienten-Info Februar 2006 wurde bereits auf diese Buchführungspflicht mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 hingewiesen. Im USt-Protokoll 2005 wird klar gestellt, dass die USt-Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG (Antiquitäten- und KFZ-Handel) nicht für die Ermittlung der Buchführungsgrenzen gem. § 125 BAO in Frage kommt. Maßgebend sind

2006-11-01T01:00:00+01:00November 2006|

Autobahnvignette als Weihnachtsgeschenk nicht steuerbegünstigt

Der UFS Wien hat am 16.1.06, RV/0491-W/05 entschieden, dass im Rahmen einer Weihnachtsfeier an Dienstnehmer geschenkte Autobahnvignetten nicht als übliche Sachzuwendung anzusehen sind und somit nicht nach § 3 Abs. 1 Z 14 EStG lohnsteuerfrei behandelt werden können. Begründet wird dies (VwGH 91/14/0060, 11.6.1991) damit, dass es sich bei einer

2006-11-01T01:00:00+01:00November 2006|

Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005

Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Die Zinsen werden aber erst dann belastet, wenn sie EUR 50,– übersteigen. Der zinsenfreie Zeitraum kann nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0397 x erwartete Nachzahlung) berechnet werden. Sie können durch Anzahlung

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Pauschale Reisekostenvergütungen an Freie Dienstnehmer § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG (SVÄG 2006 vom 27.7.2006 BGBl 2006/130) stellt rückwirkend ab 1. Jänner 2005 Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder beitragsfrei. Für Zeiträume, in denen diese Vergütungen infolge des VwGH-Erkenntnisses beitragspflichtig abgerechnet wurden, kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Steuerliche Qualifikation von erstatteten Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten

Sozialversicherungsrecht In der Klienten-Info April 2006 wurde auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Beitragsrückerstattung infolge Wegfalls der Höherversicherung bei Mehrfachversicherung ab 2006 hingewiesen. Eine weitere Beitragserstattung durch den Pensionsversicherungsträger erfolgt seit 1. Jänner 2004 von Amts wegen für eingekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten, wenn diese Zeiten weder für den Pensionsanspruch benötigt werden noch

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Steuerbegünstigungen bei Abfertigungen / Abfindungen

Seit Einführung der Abfertigung Neu ab 1. Jänner 2003 bestehen für die Steuerbegünstigung nach altem und neuem System wesentliche Unterschiede. Ob die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigungen gegeben sind, wird in den Fällen der Abfertigung bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Familienangehörigen als Betriebsnachfolger erläutert. Abfertigung Alt An den Anspruchsvoraussetzungen sowie den steuerlichen Bestimmungen

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Hausapotheke eines Arztes

Medikamentenverkauf Hausapotheken führende Ärzte haben umsatzsteuerlich zu beachten, dass der Verkauf von Medikamenten nicht als ärztliche Tätigkeit gilt und daher umsatzsteuerpflichtig ist (20% Steuersatz, 10% bei Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel). Die Befreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung (Umsätze max. jährlich EUR 22.000,- ab 2007 max. EUR 30.000,-) wird regelmäßig nicht greifen, da diesbezüglich

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Steuerliche Behandlung der Kosten für Ordinationsvertretung

Bei Verhinderung des Praxisinhabers (z.B. Urlaub, Krankenstand etc.) werden regelmäßig andere Ärzte als Praxisvertreter beschäftigt. Dabei kommt es üblicherweise zu keinem steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis, sondern es liegt ein Auftragsverhältnis vor. Der Praxisvertreter erzielt daher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und hat eine Honorarnote (notwendiger Inhalt: Name und Anschrift des Praxisvertreters

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|

Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigte Kinder

Für den Unterhalt von Familienangehörigen aufgewendete Beträge werden gem. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG - wie Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen selbst - nicht als Werbungskosten anerkannt. Laut VwGH vom 30. März 2006, 2002/15/0141 ist dies selbst dann der Fall, wenn nach außen hin ein Verhältnis wie

2006-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2006|
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