Kostendeckung bei Freizeitunfällen
:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch