Über Christoph Sparr

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Christoph Sparr, 2029 Blog Beiträge geschrieben.

Hauptwohnsitz-Steuerbefreiung bei Betriebsaufgabe

:: Verwaltungsübung § 24 Abs. 6 EStG spricht vom "Gebäude", welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen

2007-08-01T01:00:00+02:00August 2007|

Neues zur Entgeltfortzahlung

:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeitsjahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung. :: Entgeltfortzahlung bei Dienstgeberkündigung, wenn der Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht Bei Kündigung während eines Krankenstandes, deren Frist erst im

2007-08-01T01:00:00+02:00August 2007|

Keine Verlängerung der Pflichtversicherung durch Auszahlung der Überstundenguthaben im Gastgewerbe

Die kollektivvertraglich geregelte Saisonverlängerung zwecks Verkürzung der Arbeitslosigkeit bei Auszahlung von Überstunden nach Ende der Saison, überschreitet laut VwGH 22.11.2006, 2004/08/0065 die Regelungsbefugnis nach § 2 ArbVG. Die Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen derartigen Verlängerungszeitraum ist damit rechtswidrig. Die ausbezahlten Überstunden sind vielmehr dem letzten Beitragszeitraum als laufender Bezug hinzuzurechnen.

2007-08-01T01:00:00+02:00August 2007|

Neue Kennzeichnungspflichten nach Unternehmensgesetzbuch

Mit Inkrafttreten des UGB Anfang 2007 haben sich auch die Kennzeichnungspflichten geändert: Der Adressatenkreis wurde auf sämtliche im Firmenbuch eingetragene Unternehmer (Kapitalgesellschaften, eingetragen Einzelunternehmer, OG, KG und Genossenschaften) erweitert und bezieht sich nicht nur auf Geschäftsbriefe und Bestellscheine sondern auch auf Websites und E-Mails (Signatur). Während die Kennzeichnungspflichten nach UGB

2007-07-01T01:00:00+02:00Juli 2007|

Die Besteuerung des Kapitalvermögens von Privatanlegern

Im Folgenden wird der Versuch gemacht die unterschiedlichen und verwirrenden Formen der Kapitalbesteuerung systematisch darzustellen. :: Grundformen der Besteuerung - Substanzbesteuerung Als Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) ist steuerpflichtig, die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten, bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung. Als Veräußerung einer Beteiligung (§ 31 EStG) ist

2007-07-01T01:00:00+02:00Juli 2007|

Halbierung der KFZ-Steuer für LKW ab 1. Juli 2007

Höchst zulässiges Gesamtgewicht Neue KFZ-Steuer in Euro Bis 12 Tonnen 2,54 mindestens 21,80 Ab 12 Tonnen bis 18 Tonnen 2,72 Über 18 Tonnen 3,08 höchstens 123,40 Anhänger höchstens 98,72 Dieser Steuerminderung steht eine Erhöhung der LKW-Maut um durchschnittlich 4,2 Cent pro Kilometer gegenüber.

2007-07-01T01:00:00+02:00Juli 2007|

Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.). Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken – Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007

:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es aber zur Steuerpflicht der sogenannten Besonderen Einkünfte sowie eines Spekulationsgewinnes kommen. :: Steuerpflicht - Besondere Einkünfte gem. § 28 Abs. 7 EStG Wurden innerhalb von 15 Jahren

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich

Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die Anträge sind grundsätzlich vom zuständigen Finanzamt, versehen mit der

2007-06-01T01:00:00+02:00Juni 2007|
Nach oben