Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel – Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 EUR zuzüglich weiterer 2.920 EUR für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 EUR ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher max. 7.300