Strenge Anforderungen bei Kurkosten als außergewöhnliche Belastung
Der VwGH hat wiederholt betont, dass neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung (außergewöhnlich, zwangsläufig und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigend) an die steuerliche Berücksichtigung von Kurkosten besonders strenge Bedingungen geknüpft sind. Die strengen Anforderungen sind notwendig, da die Abgrenzung zwischen Kuraufenthalt und Erholungsreise schwierig