Über Christoph Sparr

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Neue Immobilienmaklerverordnung: Maklerprovisionen sinken

Künftige Mieter wird es freuen, dass seit 1.9.2010 für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom Makler nur mehr maximal zwei Bruttomonatsmieten (davor drei Bruttomonatsmieten) als Provision verlangt werden dürfen. Für bis zu drei Jahre befristete Mietverträge wird die (Mieterhöchst)Provision sogar mit einer Bruttomonatsmiete begrenzt. Bei Vermittlung einer

2010-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2010|

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien

Da Österreich der größte ausländische Investor in Serbien ist, ist das voraussichtliche Inkrafttreten des DBA ab 1.1.2011 zu begrüßen. Die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat mit dem Ziel der Vermeidung der Doppelbesteuerung folgt dabei großteils dem OECD-Musterabkommen. Interessant ist die Verteilung bei Konzerndividenden, bei denen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat

2010-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2010|

Anpassung Vignettenpreise für 2011

Nun steht fest, dass ab 2011 die Vignettenpreise wieder einmal angehoben werden. Im Einzelnen gilt für KfZ bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht folgendes: Einspurige Kfz Mehrspurige Kfz Jahresvignette 30,50 (30,40) EUR 76,50 (76,20) EUR 2-Monatsvignette 11,50 (11,50) EUR 23,00 (22,90) EUR 10-Tagesvignette 4,50 (4,50) EUR 7,90 (7,90) EUR

2010-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2010|

Aufgabe des Rückzahlungswillens begründet für sich keine verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte (Gewinn)Ausschüttung ist dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Vermögensvorteil gewährt, welcher Gesellschaftsfremden nicht oder zumindest nicht unter diesen Bedingungen zugestanden worden wäre. Typische Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen sind etwa zu hohe Mietzahlungen der Gesellschaft an den Gesellschafter oder ein günstiges Darlehen an

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|

Neue Rechtsprechung zum „anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand“

Erhaltungsaufwendungen (Austausch einiger Fenster, Türen etc.) im betrieblichen Bereich können prinzipiell sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ausnahmen gibt es jedoch bei Vermietungen zu Wohnzwecken (Verteilung der Aufwendungen auf 10 Jahre bei Instandsetzungsaufwendungen) und bei „anschaffungsnahen Erhaltungsaufwendungen“, wobei letztere Ausnahme kürzlich vom VwGH einer näheren Prüfung unterzogen wurde. Unter dem Begriff

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|

Keine Abgabennachsicht bei treuwidrigem Verhalten von Dienstnehmern

Der Begriff der „Unbilligkeit der Abgabeneinhebung“ zeigt die „humane Seite“ der Abgabenbestimmungen, welche in zwei Fällen eintreten kann. Die sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn durch die gesetzlichen Bestimmungen für den Steuerpflichtigen eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Folge eintritt und es zu einer anormalen Steuerbelastung kommt. Die persönliche Unbilligkeit

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|

Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung

Grundsätzlich können Haushaltsaufwendungen oder Kosten, die mit der Lebensführung verbunden sind, steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Aufenthalt an dem Beschäftigungsort (beruflich) notwendig ist und eine Verlegung des (Familien)Wohnsitzes ebenso wenig zumutbar ist wie die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz. Unter dem Schlagwort „doppelte Haushaltsführung“

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|

Umfassender Tätigkeitsbereich rechtfertigt keine Zweitordination

Bei Räumlichkeiten, die betrieblich genutzt werden können, aber bei denen es nicht auszuschließen ist, dass stattdessen die private Nutzung überwiegt, legt die Finanzverwaltung eine natürliche Skepsis an den Tag, wenn es um die steuerliche Anerkennung der Ausgaben (z.B. in Form von Abschreibungen, Finanzierungskosten etc.) geht. Der VwGH (GZ 2005/15/0165 vom

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2010

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 per 30.9.2010 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 EUR überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2010 für Steuerrückstände 2009

Mit 1. Oktober 2010 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2009 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2% über dem Basiszinssatz festgesetzt ist. Die Anspruchsverzinsung gleicht Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, welche durch die spätere

2010-09-01T01:00:00+02:00September 2010|
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