Bruttobesteuerung ausländischer Kapitalerträge verfassungskonform
Bestimmte Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen aus Guthaben bei Banken) unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% und sind somit endbesteuert. Eine Ausnahme von dieser praktikablen Steuererhebung ist vorgesehen, wenn die Veranlagung der Kapitalerträge (Besteuerung mit dem individuellen Steuertarif) zu einer geringeren Steuerbelastung als bei Anwendung der 25% Endbesteuerung führen würde.