Über Christoph Sparr

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Änderungen im Privatstiftungsgesetz (PSG)

Die in der jüngeren Vergangenheit für die Organisation zahlreicher Familienprivatstiftungen problematischen Erkenntnisse des OGH zum Beirat und zum Stiftungsvorstand (KI 10/09) werden nun durch eine Änderung des Privatstiftungsgesetzes etwas entschärft. Einerseits wird klargestellt, dass Parteienvertreter nur dann – und nicht generell - als Stiftungsvorstand, Aufsichts- oder Beirat ausgeschlossen sind, wenn

2011-02-01T01:00:00+01:00Februar 2011|

Kurzinfo: Gewinnfreibetrag vermindert GSVG-Bemessungsgrundlage

Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) als Nachfolgebegünstigung des Freibetrags für investierte Gewinne wurde – auch durch den Grundfreibetrag bis zu 30.000 EUR, der sogar ohne entsprechende Investition automatisch zusteht - mit der Intention eingeführt, Selbständige zu begünstigen und einen Ausgleich zu den niedrig besteuerten Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) von Angestellten

2011-02-01T01:00:00+01:00Februar 2011|

Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 2011

Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Wohnraum zur Verfügung gestellt, liegt oftmals ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Dies ist nicht der Fall, wenn die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen wird – ein Merkmal dafür ist, dass vom Arbeitnehmer (trotz Dienstwohnung) seine bisherige Wohnung beibehalten

2011-02-01T01:00:00+01:00Februar 2011|

Wichtige Termine 2011 im Überblick

Zitierweise: kursiv: Neu 2011; (KI MM/JJ): Ausgabe der Klienten-Info Ab 1. Jänner Verschärfungen im Finanzstrafgesetz und Ausweitung der Betrugsbekämpfung (KI 10/10) Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2009 und 2010 Anhebung der Umsatzgrenze i.Z.m. vierteljähriger Umsatzsteuervoranmeldung auf 100.000 EUR (KI 06/10) Erhöhung PV-Beitrag:

2011-01-01T01:00:00+01:00Januar 2011|

Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossen – Kapitalbesteuerung neu

Nachdem wir bereits über die Maßnahmen zur Budgetsanierung berichtet haben (KI 11/10) werden nun seither eingetretene Änderungen aufgezeigt wie auch wesentliche Punkte des Budgetbegleitgesetzes 2011, das Ende Dezember vom Nationalrat und vom Bundesrat beschlossen wurde, dargestellt. Neuregelung der Kapitalbesteuerung Wie schon in der KI 11/10 ausgeführt, kommt es ab Oktober

2011-01-01T01:00:00+01:00Januar 2011|

Änderungen für Auslandsmontage

Die seit 1979 geltende Regelung, dass die Bezüge von Mitarbeitern österreichischer Konzerne, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, bei mehr als einmonatiger Tätigkeit von der Lohnsteuer befreit sind, wurde vom Verfassungsgerichtshof am 30.9.2010 mit Wirkung 31.12.2010 aufgehoben. Mit dem Budgetbegleitgesetz

2011-01-01T01:00:00+01:00Januar 2011|

Ausgabenverteilungsmöglichkeit bei Vermietung und Verpachtung anstelle des Verlustvortrags

Der VfGH hat ja unlängst die Einschränkung des Verlustvortrags auf betriebliche Einkünfte und somit die Nichtanwendbarkeit bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit Ablauf 31.12.2011 als verfassungswidrig erkannt (KI 05/10). Als Gesetzesreparatur wird im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nun eine Verteilungsmöglichkeit für außergewöhnliche Ausgaben

2011-01-01T01:00:00+01:00Januar 2011|

Verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch wird künftig teuer

Die von den Firmenbuchgerichten in der Praxis teilweise tolerierte Vorgehensweise von Kapitalgesellschaften, den Jahresabschluss erst nach mehrmaliger Aufforderung zur Offenlegung einzureichen, wird künftig wohl der Vergangenheit angehören. Verstöße gegen die Einhaltung der Offenlegungspflichten (Einreichung Jahresabschluss samt Lagebericht beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag) (siehe KI 09/10) werden

2011-01-01T01:00:00+01:00Januar 2011|

Umsatzsteuerliche Leistungsortänderung bei diversen sonstigen Leistungen ab 1.1.2011

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, so verlagert sich bei bestimmten Dienstleistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, sportlicher, unterrichtender oder unterhaltender Natur der Ort der Leistung ab 1.1.2011 vom bisher maßgeblichen Tätigkeitsort zum Empfängerort. Gleiches gilt für Leistungen i.Z.m. Messen und Ausstellungen. Durch die Änderung kann es etwa dazu kommen, dass ein Künstler

2011-01-01T01:00:00+01:00Januar 2011|
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