Änderungen im Privatstiftungsgesetz (PSG)
Die in der jüngeren Vergangenheit für die Organisation zahlreicher Familienprivatstiftungen problematischen Erkenntnisse des OGH zum Beirat und zum Stiftungsvorstand (KI 10/09) werden nun durch eine Änderung des Privatstiftungsgesetzes etwas entschärft. Einerseits wird klargestellt, dass Parteienvertreter nur dann – und nicht generell - als Stiftungsvorstand, Aufsichts- oder Beirat ausgeschlossen sind, wenn