Nächtigungs- und Frühstückskosten bei einem LKW-Fahrer
Grundsätzlich können bei Dienstreisen vom Arbeitnehmer ohne Nachweis der tatsächlichen Nächtigungskosten pauschal 15 EUR pro Nacht als Werbungskosten angesetzt werden, sofern die Kosten der Übernachtung nicht ohnehin vom Arbeitgeber getragen werden (im Falle von Nächtigungen im Ausland gilt der jeweilige Höchstsatz bei Bundesbediensteten). Steht einem angestellten LKW-Fahrer jedoch eine Schlafkabine in