Über Christoph Sparr

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Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2025

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2025 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische Einreichung beim Firmenbuch, wobei die Daten in

2025-09-01T01:00:00+02:00September 2025|

Voraussichtliche Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2026

Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst werden. Das verbleibende Drittel wird aufgrund der Budgetsanierung derzeit ausgelassen. Beim Spitzensteuersatz von 55 % erfolgt keine

2025-09-01T01:00:00+02:00September 2025|

Trinkgeldregelung – Neuerungen in der Sozialversicherung

Neben der in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutierten steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern - Trinkgelder sind und bleiben weiterhin steuerfrei (Klarstellungen sind geplant) - ist auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen. Ein Ende Juli eingebrachter Ministerialentwurf sieht hierbei Vereinfachungen vor. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Trinkgelder sind in der gesetzlichen Sozialversicherung bei

2025-09-01T01:00:00+02:00September 2025|

Kein Sachbezug für Abstell- und Garagenplätze bei vorhandenem „Parkpickerl“

Das BFG hatte sich (GZ RV/7103968/2024 vom 27. Mai 2025) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Abstell- bzw. Garagenplatzes durch den Arbeitgeber in einem Bereich, in dem ein so genanntes "Parkpickerl" benötigt wird, auch dann einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellt, wenn der Arbeitnehmer bereits über ein gültiges Parkpickerl

2025-09-01T01:00:00+02:00September 2025|

Änderungen bei der Mitarbeiterprämie durch das Budgetbegleitgesetz 2025

Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat aus Lohnsteuerperspektive eine neuerlich modifizierte Variante der Mitarbeiterprämie mit sich gebracht. Für das Jahr 2025 kann eine Mitarbeiterprämie von maximal 1.000 € lohnsteuerfrei ausbezahlt werden - die Mitarbeiterprämie ist jedoch sozialversicherungsbeitragspflichtig und lohnnebenkostenpflichtig. Eine gewisse Vereinfachung verglichen mit der Mitarbeiterprämie für 2024 besteht darin, dass die Lohnsteuerfreiheit

2025-07-01T01:00:00+02:00Juli 2025|

Verschiedene Facetten bei der Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung

Die steuerliche Geltendmachung von Kosten bzw. Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung - in einem weiteren Schritt müssen sich auch oftmals Gerichte (z.B. BFG, VwGH) damit auseinandersetzen. Anhand einer unlängst ergangenen BFG-Entscheidung (GZ RV/7103866/2024 vom 9.4.2025) sollen nachfolgend typische Fallstricke für Steuerpflichtige im Rahmen

2025-07-01T01:00:00+02:00Juli 2025|

Keine Umsatzsteuer beim Ausbildungskostenersatz

Es ist in der Arbeitswelt eine übliche Praxis, dass Arbeitgeber Ausbildungskosten von Mitarbeitern übernehmen. Dabei wird regelmäßig vertraglich vereinbart, dass den Mitarbeiter bei Ausscheiden aus dem Unternehmen eine mit Zeitablauf abnehmende (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung trifft. Bisher ging die Finanzverwaltung dabei überwiegend davon aus, dass der Arbeitgeber durch die Ausbildung eine Leistung

2025-07-01T01:00:00+02:00Juli 2025|

Keine vorweggenommenen Werbungskosten bei „ewiger Sanierung“

Kosten und Aufwendungen, welche schon vor der Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen geleistet werden, können dennoch Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für das Vorliegen solcher vorweggenommenen Werbungskosten ist, dass Umstände gegeben sind, welche über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und deutlich nach außen in Erscheinung treten. Die ernsthafte Absicht zur

2025-07-01T01:00:00+02:00Juli 2025|

Der VwGH zum Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im österreichischen Einkommensteuerrecht. Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich und rechtlich über sie verfügen kann. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Dieses Prinzip ist insbesondere für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relevant, aber

2025-07-01T01:00:00+02:00Juli 2025|
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