Für Dieselfahrzeuge, welche eine partikelförmige Luftverunreinigung von höchstens 0,005g/Km aufweisen, vermindert sich die NoVA um EUR 300,-. Wird dieser Wert überschritten, erhöht sie sich zeitlich unbeschränkt um 1,5% (höchstens um EUR 300,-).
Für Dieselfahrzeuge, welche eine partikelförmige Luftverunreinigung von höchstens 0,005g/Km aufweisen, vermindert sich die NoVA um EUR 300,-. Wird dieser Wert überschritten, erhöht sie sich zeitlich unbeschränkt um 1,5% (höchstens um EUR 300,-).