:: Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW – Auslandsleasing bis 31. Dezember 2006

Die Befristung der Anwendung des § 1 Abs. 1 lit. d UStG auf Umsätze, die vor dem 1. Jänner 2006 ausge-führt werden, bedeutet in der Praxis die Verlängerung einer Bestimmung bis Ende 2005, die voraussichtlich vom EuGH als gemeinschaftswidrig qualifiziert wird. In der Fachliteratur wird diese österreichische Lösung als im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht bezeichnet.

:: Verpflichtende elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen

Die Einreichung des amtlichen Vordrucks ist nur dann gestattet, wenn die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzung unzumutbar ist. Bei Vorliegen der Verpflichtung zur Einreichung der UVA (Vorjahresumsatz über EUR 100.000,-), muss die UVA im elektronischen Wege übermittelt werden. Dies gilt erstmals für den Voranmeldungszeitraum April 2003 (15. Juni), bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum 15. August 2003.

:: Rechnungsausstellungen bei Ärzten

Gegenüber Privatpersonen besteht keine Rechnungslegungspflicht, somit auch keine fortlaufende Nummerierung.

Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen besteht Rechnungslegungspflicht, wenn eine Rechnung verlangt wird. Die Anführung der UID-Nummer ist nur dann erforderlich, wenn das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Dies kann nur auf Leistungen zutreffen, die umsatzsteuerpflichtig sind, demnach nicht auf steuerfreie ärztliche Leistungen.

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