Die deutsche Finanzverwaltung hat neue Abschreibungstabellen veröffentlicht, die im Internet unter www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern, nachzulesen sind. Die Afa-Sätze sind nicht in jedem Fall verbindlich. Wenn allerdings ohne besondere Gründe davon abgewichen wird, kommt es zu Problemen mit dem Fiskus. Da es in Österreich keine vergleichbare Regelung gibt, sind die deutschen Tabellen laut EStR 2000, RZ 3115 für die Anwendung auch in Österreich maßgebend.

:: Alte und neue Afa-Tabelle

Die neue Tabelle gilt für Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. Die Nutzungsdauer der alten Tabelle bleibt allerdings maßgebend bis das Wirtschaftsgut abgeschrieben ist oder aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.

:: Allgemeine und besondere Tabellen

Neben der allgemeinen Tabelle gibt es eine besondere Tabelle (auch Branchen-Tabelle genannt), welche Vorrang genießt.

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