Die Höhe der Anspruchszinsen setzt sich aus den Differenzbeträgen (Nachforderungen oder Gutschriften) an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Die Berechnung erfolgt tageweise in der Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz. Die Anspruchszinsen betragen 3,47 %. Rechtzeitig bedeutet nicht unbedingt, dass die angeführten Maßnahmen bereits per 1. Oktober 2003 getroffen werden müssen. Übersteigen nämlich die Anspruchszinsen nicht den Betrag von EUR 50,-, kommt es zu keiner Zinsenvorschreibung. Darüber hinaus kann der zinsenfreie Zeitraum mit folgender Formel berechnet werden:

(EUR 49,99 x 365) / (Zinssatz x Nachforderung)

:: Die Nachforderungszinsen können vermieden werden, durch rechtzeitige

  • Einreichung der Steuererklärungen
  • Entrichtung einer Anzahlung in der voraussichtlichen Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bzw.
  • mittels Kombination von Einreichung der Steuererklärungen und Anzahlung.
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