Personen, die nach dem 1. Jänner 1988 und vor dem 1. Jänner 2004 in Pension gegangen sind und mehr als 480 Versicherungsmonate erworben haben, können den Antrag auf Rückzahlung der für diese Zwecke eingezahlten Beiträge stellen. Die Rückzahlung erfolgt wertgesichert. Für Pensionen ab 2004 ist ein Antrag nicht erforderlich, weil gegebenfalls die Rückzahlung automatisch erfolgt.

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