Zusätzliche
Angaben in Rechnungen ab 2003:
Laut UStG müssen Rechnungen ab dem 01.01.
2003 einige zusätzliche Angaben enthalten. Bislang mussten Rechnung für den Vorsteuerabzug folgende Merkmale
aufweisen:
- Name und Anschrift des Lieferanten,
- Name und Anschrift des Abnehmers,
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder
die Art bzw. der Umfang der sonstigen Leistung, - Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum,
- das Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Ab dem 01.01.2003 muss eine Rechnung
zusätzlich folgende Merkmale enthalten, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu
können:
- den Steuersatz oder einen Hinweis auf Steuerbefreiung,
- das Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung
einmalig vergeben wird und - die UID-Nummer des Rechnungsausstellers.
Ø Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 150,- Bruttoentgelt) genügen weiterhin
die Punkte 1 + 3 + 4 + Bruttoentgelt + Steuersatz.
Ø
ACHTUNG: Bei Bauleistungen gelten seit 01.10.2002 spezielle Regelungen
Ø
Ab 1. Jänner 2003 werden auch elektronisch übermittelte Rechnungen anerkannt