Anhebung des Basiszinssatzes durch EZB-Leitzinsentscheidung

Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im September 2026 auch der Basiszinssatz von 1,53 % auf 2,03 % erhöht.

Gesetzlicher Aufschlag und Freigrenze für Stundungszinsen

Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

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Vergleich der Zinssätze seit 16.9.2026 und bisher
  Seit 16.9.2026 Bisher
Stundungszinsen 6,53 % 6,03 %
Aussetzungszinsen 4,03 % 3,53 %
Anspruchszinsen 4,03 % 3,53 %
Beschwerdezinsen 4,03 % 3,53 %
Umsatzsteuerzinsen 4,03 % 3,53 %

Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert)

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