TOURISMUSBETRIEBE – HAFTUNG FÜR KREDITE
Anträge: https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
- 100 Mio. € Kredite durch Bundeshaftungen (zu 80% besichert).
- alle Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (auch Mischbetriebe)
- Abwicklung über die Österreichische Hotel und Tourismusbank (ÖHT)
EPU & KMU – HAFTUNG FÜR KREDITE
Österreichweit
Anträge: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
- 10 Mio. € Kredite durch Bundeshaftung (zu 80% besichert).
- kleine und mittlere Betriebe aller Branchen, weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
- Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice
Wien
Anträge für Wiener Betriebe: https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/
- 12 Mio. € Kredite durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien Haftung (zu 80% besichert).
- Abwicklung über die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank
EPU & KMU – ZUSCHÜSSE
Österreichweit
Anträge: [noch offen]
- 100 Mio. € an Direktunterstützung durch BM Finanzen (Medienankündigung!)
- Abwicklung über Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
Wien
Anträge: https://www.wko.at/service/w/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html
- 20 Mio. € an Direktunterstützung durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien
- Laufzeit von 1.3.2020 bis 31.7.2020
- Nachweis Umsatzrückgang pro Monat im Vergleich zum Vorjahresmonat
- Umsatzrückgang 50 bis 74%: Mietzuschuss von bis zu 600,- € pro Monat
- Umsatzrückgang ab 75% Ausfallausgleich von bis zu 1.000,- € pro Monat
- Abwicklung über Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE UND ZUSCHLÄGE – STUNDUNGEN
- ÖGK: Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer an die ÖGK können gestundet oder auf Ratenzahlungen umgestellt werden. Ebenso gibt es Nachsicht für Säumniszuschläge und Aussetzen von Exekutions- und Insolvenzanträgen: http://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857694&portal=oegkportal&viewmode=content
- SVS: Beiträge für die Selbständigen selber an die SVS können herabgesetzt werden: https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309
STEUERVORAUSZAHLUNGEN -STUNDUNGEN
Anträge: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html
- Steuervorauszahlungen (ESt, KöSt) an das Finanzamt für das Veranlagungsjahr 2020 können bei Betroffenheit durch den Virus herabgesetzt werden
- Stundungszinsen und Säumniszuschläge können erlassen oder herabgesetzt werden
- Beantragungstexte und Infos finden sich auf
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungen-coronavirus.html
ENTGELTERSATZ
- Arbeitgeber soll Arbeitnehmern bis zu 3 Wochen Dienstfreistellung gewähren. Wenn der Arbeitnehmer keine Betreuungsmöglichkeit für bis 14-Jährige hat und in einem nicht-versorgungskritischem Bereich arbeitet.
- Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des bezahlten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage
- Gesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR_00016/index.shtml#
Quelle: https://news.wko.at/news/wien/20200316_IB_Aktuelle-Foerdermoeglichkeiten_SiS.pdf