Jährliche Zahlung der MV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
Seit 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit diese Beiträge entweder monatlich oder jährlich zu überweisen. Da der Wechsel von der bisher monatlichen zur jährlichen Überweisung nur zum Jahresende zulässig ist, besteht erstmals für 2007 die Möglichkeit zur jährlichen Abfuhr. Wird daher zur jährlichen Überweisung optiert, hat der