Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005
Die bisher in Teilen der Fachliteratur als Steuermissbrauch gebrandmarkte Institution der unbaren Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz unterliegt laut einer neuen Publikation (ÖStZ 2004/675 S 310) einem Paradigmenwechsel.An Hand profunder Kalkulation wird dort nämlich der Steuervorteil auf Basis des geltenden Steuerrechts nur mit 0,1 % des Nominalbetrages der