Meldepflicht für bestimmte Honorzahlungen
Meldepflicht für Honorare gem. § 109a EStG ab 01.01.2002 Siehe dazu http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm dann Aktuelles Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (zB Vereine, Stiftungen) haben ab 2002 bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses an sie erbracht werden, bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres, erstmals bis Ende Jänner 2003, bei