Grasser verschärft laut „News“ Aktionen gegen Steuerhinterziehung

Wien (APA) - Finanzminister Karl-Heinz Grasser will in den nächsten Monaten verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vorgehen. Speziell im Visier der Ermittler stehen "betrugsgefährdete" Branchen wie Bau- und Baunebengewerbe, Kfz- Werkstätten sowie das Frächter- beziehungsweise Speditionsgeschäft, berichtet das Wochenmagazin "News" in seiner Donnerstag-Ausgabe. Grasser setze dabei auf zwei Maßnahmen. Erstens

2002-05-15T01:00:00+02:00Mai 2002|

Kammerumlagepflicht

Das Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998, sieht vor, dass die umlagepflichtigen Unternehmer den Jahresbetrag der entrichteten Kammerumlage in der Umsatzsteuererklärung bekannt zu geben haben. Die Kammerumlage (KU 1) beträgt in der Regel 0,39% der Vorsteuer einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer. Die KU 1 entfällt, wenn der steuerbare Umsatz nicht höher

2002-05-14T01:00:00+02:00Mai 2002|

Verbraucherpreisindex

  VPI 2000 VPI 96 VPI 86 VPI 76 VPI 66 VPI I Jahr 2000=100 1996=100 1986=100 1976=100 1966=100 1958=100 Ø’00 100,0 105,2 137,6 213,9 375,4 478,3 Ø’01 102,7 108,0 141,3 219,6 385,4 491,0 Sept. ’01 103,1 108,5 141,9 220,5 387,0 493,1 Okt. ’01 103,2 108,6 142,0 220,7 387,4 493,6

2002-05-01T01:00:00+02:00Mai 2002|

Kurz-Infos

Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiungen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr ab 1. April 2002Die in der Klienten-Info 11/2001 angekündigte Änderung der Besteuerung ausländischer Busunternehmer ist nunmehr per 1. April 2002 in Kraft getreten. Für Personenbeförderung in Bussen in Österreich von Unternehmern, die in Österreich weder Wohnsitz, Sitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte

2002-05-01T01:00:00+02:00Mai 2002|

Fristerstreckung für Firmenbucheinreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften

Gemäß § 277 HGB ist der Jahresabschluss spätestens 9 Monate nach Bilanzerstellung beim Firmenbuch zur Offenlegung einzureichen. Ein Fristerstreckungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für den Fall, dass der Jahresabschluss nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden kann, empfiehlt das Handelsgericht Wien folgende Vorgangsweise: Es soll die Aufforderung zur Einreichung mit Androhung

2002-05-01T01:00:00+02:00Mai 2002|

Fallfrist 30. Juni 2002 für die Rückholung ausländischer Mehrwertsteuern für 2001

Unternehmer, die im betreffenden Ausland weder Wohnsitz noch Betriebsstätte haben und dort auch keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können Vorsteuern, die in Dienstleistungen dort ansässiger Unternehmer enthalten sind, zurückholen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen: Hotel, Verpflegung, Mietwagen, Taxi, Treibstoff, Transporte, Telefonate, Beratung, Messen, Konferenzen, Seminare, Marktforschung, etc. Da

2002-05-01T01:00:00+02:00Mai 2002|

Neuerungen bei der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuerrückstellung für 2001

Bei den Abschlussarbeiten für das Jahr 2001 sind erstmals nachfolgende Änderungen zu beachten: :: Eingeschränkte Verlustverwertung - neu Diese bewirkt eine Mindestbesteuerung positiver Einkünfte nach einer vorangegangenen Verlustphase in folgenden Stufen: 1. Stufe - Verrechnungsgrenze gem. § 2 Abs. 2 b Z. 1 EStG Die nicht ausgleichsfähigen Verluste des verlustverursachenden

2002-05-01T01:00:00+02:00Mai 2002|

30. Juni 2002: Absolutes Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die steuerfreie Sparbuchschenkung

Seit 2. November 2000 besteht grundsätzlich Legitimationspflicht bei Eröffnung eines neuen Sparbuches sowie bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bestehende Sparbücher. Bisher konnten Überweisungen von Wertpapierkonten auf Sparbücher noch anonym erfolgen. Desgleichen konnten Auszahlungen von bisher nicht legitimierten Sparbüchern ebenfalls ohne Legitimation erfolgen. Der Toleranzzeitraum läuft per 30. Juni 2002 ab.Ab

2002-05-01T01:00:00+02:00Mai 2002|

Kurz-Infos

Zahlung an nicht namhaft gemachte Empfänger sind keine verdeckte Gewinnausschüttungen Der VwGH hat im E.98/13/0081, 0999 vom 29. April 2001 zu Recht erkannt, dass Ausgaben bei fehlender Empfängerbenennung (Schwarzgelder) zwar zur Versagung der Geltendmachung als Betriebsausgaben führen, aber nicht automatisch als Vorteilszuwendung an die Gesellschafter und damit als verdeckte Gewinnausschüttung

2002-04-01T01:00:00+02:00April 2002|
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